"Wege entstehen dadurch, dass man sie geht."
(Franz Kafka)
Was ist Sozialpädagogische Familienhilfe (SpFh)?
Die SpFh ist eine Hilfe zur Erziehung auf Grundlage des § 31 SGB VIII, welche sich an alle Familienmitglieder gleichermaßen richtet.
Sie „(...) soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben und bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen, sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben.“ (§ 31 SGB VIII)
Für Familien, die Unterstützung bei der Bewältigung aktueller Lebenssituationen wünschen und auch bereit sind, aktiv an der Hilfe mitzuwirken, kann die SpFh ein hilfreiches Angebot sein.
Was leistet SpFh?
- Unterstützung beim Erreichen eigener Ziele
- Hilfe zur Selbsthilfe
- Erarbeitung tragfähiger Arbeitsbeziehungen mit der Familie und Stärkung ihrer Motivation zur aktiven Mitarbeit
- Förderung von Eigenverantwortung, Eigenaktivität und des Erlebens von Selbstwirksamkeit
- Beratung der Eltern bei Erziehungsproblemen
- Stärkung der Erziehungsfähigkeit
- Unterstützung in allen Fragen der Alltagsbewältigung
- Entwicklung und Etablierung notwendiger und hilfreicher Alltagsstrukturen
- Stärkung der positiven emotionalen Beziehungen und des Selbstwertgefühls der Familienmitglieder
- Mobilisierung von Ressourcen und Schutzfaktoren innerhalb der Familie und im sozialen Umfeld
- Unterstützung bei der Integration in das soziale Umfeld
- Begleitung der Eltern zu Institutionen und Ämtern
- Unterstützung bei der Suche nach Arbeits- und Ausbildungsplätzen
Die langjährigen systemischen und interkulturellen Kompetenzen unserer Einrichtung fließen in die Arbeit der Sozialpädagogischen Familienhilfe ein.
Was Sie als Familie wissen sollten
Eine Sozialpädagogische Familienhilfe wird vom Jugendamt auf Ihren Antrag, als sorgeberechtigte Person(en), hin vermittelt. Für den Landkreis Böblingen ist das Amt für Jugend und Bildung des Landratsamtes Böblingen zuständig.
Die Hilfe ist in der Regel freiwillig und für Sie als Familie kostenfrei.
Sie findet überwiegend in Ihrer Wohnung und in Ihrem häuslichen Umfeld statt. Ein*e Familienhelfer*in kommt je nach Bedarf und vorheriger Festlegung für etwa 2 bis 6 Stunden pro Woche zu Ihnen nach Hause oder begleitet Sie zu Ärzten, Ämtern und anderen Institutionen. Sie müssen hierfür entsprechend Zeit zur Verfügung stellen.
Die Ziele, die Sie mit der Hilfe erreichen wollen und die Dauer wird mit Ihnen, dem Jugendamt sowie dem/der zuständigen Familienhelfer*in gemeinsam im Hilfeplanverfahren festgelegt, regelmäßig überprüft sowie angepasst.
Die gesetzlichen Regelungen zur Schweigepflicht und zum Datenschutz nehmen wir sehr ernst.
Was unseren Fachkräften für die Zusammenarbeit mit Familien wichtig ist
Wir gehen davon aus, dass Sie als Familie grundsätzlich lieber ohne professionelle Hilfe leben wollen. Daher arbeiten unsere Familienhelfer*innen von Beginn an darauf hin, dass Sie wieder ohne die SpFh leben können. Wir tun daher nichts, was Sie selbst tun können und unterstützen Sie dabei, ihren Alltag wieder selbst zu bewältigen. Das verstehen wir als „Hilfe zur Selbsthilfe“.
Die jeweiligen Ressourcen der Familien sowie deren soziales Umfeld / Netzwerk werden dabei aktiv in die Hilfe miteinbezogen. Wir arbeiten somit mit Ihren Fähigkeiten, Kenntnissen und Möglichkeiten und helfen mit, diese zu erweitern.
Es soll weg vom Problem – hin zur Lösung gehen!
Wir erwarten daher aktives Interesse für Sozialpädagogische Familienhilfe und Ihre Bereitschaft, mit uns zusammen zu arbeiten. Kontinuität, Offenheit und eine Vertrauensbasis sind Grundvoraussetzungen für eine gelingende Zusammenarbeit und den Erfolg der Hilfe – diese Voraussetzungen sollten auch von Ihrer Seite aus gegeben sein. Wir bemühen uns stets darum, dass es Ihnen leicht fällt, mit uns zusammen zu arbeiten. Respekt, Wertschätzung und fachliche Klarheit sind dabei unumgänglich.
SpFh und Kinderschutz
Die SpFh kann auch in Lebenslagen vom Jugendamt eingesetzt werden, in denen die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen in der Familie gefährdet ist oder scheint. Die Inanspruchnahme der SpFh findet dann nicht immer wirklich freiwillig statt. Unsere Fachkräfte arbeiten dennoch nach den zuvor beschrieben Prinzipien. Die Haltung, "Hilfe zur Selbsthilfe" zu sein, stellt in diesem Falle eine gute Arbeitsgrundlage dar. Familien sollen, unter Einbindung der sozialen und persönlichen Ressourcen, darin gestärkt werden, die Sicherheit ihrer Kinder (wieder) selbst zu gewährleisten.
Unser Qualitätsanspruch
Für die Fachkräfte der SpFh stehen regelmäßig Teamberatungen, Fallbesprechungen, Supervisionen und die Teilnahme an verschiedenen Arbeitskreisen als Orte der institutionalisierten Reflexion zur Verfügung. Sie sind als Merkmal unseres Anspruchs an stetige die Weiterentwicklung der Qualität unserer Arbeit eingerichtet und selbstverständlicher Teil der Arbeit geworden.
In diesen regelmäßigen Arbeitskontexten haben unsere Mitarbeiter*innen die Chance, die eigene Arbeit zu reflektieren und Impulse sowie Anregungen für die Weiterentwicklung der eigenen professionellen Praxis aufzugreifen.
Weiter beschreibt die mit dem Amt für Jugend und Bildung getroffene Leistungs-, Entgelt - und Qualitätsvereinbarung hohe fachliche Standards, die wir gewährleisten und stetig überprüfen. Diese Standards sind als Merkmal unseres Anspruchs an die stetige Weiterentwicklung der Qualität unserer Arbeit eingerichtet und selbstverständlicher Teil der Arbeit geworden.
Regelmäßige Fort- und Weiterbildungen werden von unseren Mitarbeitenden gerne wahrgenommen.
Zusammenfassung in Leichter Sprache
- Im Gesetz ist festgelegt, dass Sie Hilfe bei der Erziehung bekommen können.
- Wenn Sie zu Ämtern und Institutionen müssen, begleiten wir Sie.
- Wenn Sie Probleme in der Familie haben helfen wir.
- Wichtig ist, dass Sie Unterstützung und Hilfe wollen. Sie müssen mitarbeiten. Wir zeigen Ihnen wie es gehen kann.
- Unsere Mitarbeiter kommen regelmäßig zu Ihnen (2 bis 6 Stunden in der Woche) und besprechen die Probleme mit Ihnen.
- Wir suchen gemeinsam eine Lösung.
Jedes Familienmitglied kann Unterstützung bekommen.